KOSTEN FÜR DAS KLAVIERSTIMMEN ABSETZEN
Das Stimmen eines Klaviers oder Flügels ist eine Handwerkerleistung!
Entsprechend ist diese auch steuerlich begünstigt.
Gemäß § 35a Abs. 3 EStG ermäßigt sich die Steuer bei Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.
Absetzbare Kosten für das Stimmen eines Klaviers im beruflichen Umfeld
Wenn Selbstständige das Klavier oder den Flügel beruflich nutzen (z. B. Pianisten, Musiklehrer), so können die Kosten für die Anschaffung, das Stimmen und die Wartung als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Für Angestellte, die Ihr Instrument benötigen, kommt ein Abzug von Werbekosten infrage. Es handelt sich hierbei um Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.

In Einzelfällen erweist sich eine Zuhilfenahme eines Steuerberaters als Vorteil
Diese Auskunft zum steuerlichen Absetzen der Kosten für das Stimmen eines Klaviers soll Ihnen nur in einer ersten Ausrichtung Hilfestellung geben. Sie kann die Beratung durch Ihren Steuerberater nicht ersetzen.