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KOSTEN FÜR DAS KLAVIERSTIMMEN ABSETZEN

Das Stimmen eines Klaviers oder Flügels ist eine Handwerkerleistung!
Entsprechend ist diese auch steuerlich begünstigt.

Gemäß § 35a Abs. 3 EStG ermäßigt sich die Steuer bei Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.

Absetzbare Kosten für Klavierstimmen in privaten Haushalten

Wurde die Stimmung des Pianos für Sie also im Privathaushalt ausgeführt, so können Sie daher 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten (nicht Materialkosten) steuerlich geltend machen. Dies gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse.

Auch muss der Handwerker, hier der Klavierbauer, bzw. Klavierstimmer, nicht in der Handwerksrolle eingetragen sein.

Maximal 1.200 Euro im Jahr können somit von Ihrer Steuerschuld abgezogen werden. Das entspricht einer eingereichten Rechnung in Höhe von 6.000 €.

Das Finanzamt erkennt die Kosten aber nur an, wenn Sie eine Rechnung erhalten und den Rechnungsbetrag per Überweisung gezahlt haben. Die Klavierstimmung sollten Sie, wenn Sie diese steuerlich geltend machen wollen, daher nicht in bar bezahlen.

Und was für die Stimmung gilt ist auch für andere Arbeiten an Ihrem Piano zutreffend ;-)

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Nicht nur Hauseigentümer, auch Mieter können sich den Bonus vom Finanzamt abholen.

Absetzbare Kosten für das Stimmen eines Klaviers im beruflichen Umfeld

Wenn Selbstständige das Klavier oder den Flügel beruflich nutzen (z. B. Pianisten, Musiklehrer), so können die Kosten für die Anschaffung, das Stimmen und die Wartung als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Für Angestellte, die Ihr Instrument benötigen, kommt ein Abzug von Werbekosten infrage. Es handelt sich hierbei um Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.

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In Einzelfällen erweist sich eine Zuhilfenahme eines Steuerberaters als Vorteil

Diese Auskunft zum steuerlichen Absetzen der Kosten für das Stimmen eines Klaviers soll Ihnen nur in einer ersten Ausrichtung Hilfestellung geben. Sie kann die Beratung durch Ihren Steuerberater nicht ersetzen.

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